§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der nexteleven (nachfolgend „Auftragnehmer") gelten für alle Verträge über Beratungs-, Analyse- und Automatisierungsleistungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").

Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt).


§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Bei Online-Buchungen über den Zahlungsdienstleister Stripe gilt die erfolgreiche Zahlung als Auftragsbestätigung, sofern der Auftragnehmer nicht innerhalb von 2 Werktagen widerspricht.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preise gemäß individuellem Angebot bzw. — bei Online-Buchung — die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise.

Preise und Umsatzsteuer

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlung

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.

Bei Online-Buchung über die Website ist die Vergütung mit Abschluss der Buchung sofort fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


§ 5 Stornierung des KI-Fahrplans

Der Auftraggeber kann einen gebuchten KI-Fahrplan bis zur Übermittlung des ausgefüllten Eingangsformulars jederzeit stornieren; bereits gezahlte Vergütung wird in diesem Fall vollständig erstattet.

Nach Übermittlung des Eingangsformulars (Beginn der Analyse) ist eine Stornierung ausgeschlossen; die Leistung wird vollständig erbracht und die Vergütung bleibt geschuldet.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erbracht werden.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien zur Verfügung. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Informationen wird gesondert nach Aufwand berechnet.


§ 7 Lieferung und Abnahme

Die Bearbeitungsfrist für den KI-Fahrplan (10 Werktage) beginnt mit dem vollständigen Eingang des ausgefüllten Eingangsformulars, nicht mit der Zahlung.

Vereinbarte Liefertermine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde. Mit der Übergabe des Arbeitsergebnisses (z. B. funktionsfähiger Workflow, Dokumentation) beginnt eine Prüfungsfrist von 5 Werktagen. Meldet der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.


§ 8 Leistungscharakter; keine Rechts- oder Steuerberatung

Im Report ausgewiesene Einsparpotenziale, ROI-Berechnungen und Amortisationsangaben sind Prognosen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben und branchenüblicher Erfahrungswerte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften und keine garantierten Ergebnisse dar.

Einordnungen zu DSGVO, EU-AI-Act oder sonstigen Rechtsthemen sind strukturierte fachliche Hinweise und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.


§ 9 Drittanbieter-Dienste

Für die Umsetzung können Dienste Dritter erforderlich sein (z. B. n8n, KI-Modell-APIs, Hosting). Lizenz- und Nutzungskosten solcher Dienste trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Für Verfügbarkeit, Änderungen oder Einstellung von Drittdiensten übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Anpassungen, die durch solche Änderungen notwendig werden, sind nicht von der Gewährleistung umfasst und werden gesondert beauftragt.


§ 10 Änderungswünsche (Change Requests)

Änderungen oder Erweiterungen des beauftragten Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Der Auftragnehmer prüft die Auswirkungen auf Vergütung und Termine und unterbreitet ein Ergänzungsangebot; ohne dessen Beauftragung bleibt der ursprünglich vereinbarte Umfang maßgeblich.


§ 11 Gewährleistung

Der Auftragnehmer behebt Mängel an abgenommenen Leistungen, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme gemeldet werden, durch Nachbesserung oder Neulieferung nach seiner Wahl. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei Mängeln, die durch nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte, unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen der Systemumgebung entstanden sind.


§ 12 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Entgelts.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.


§ 13 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Workflows und Dokumentationen für den eigenen Geschäftsbetrieb. Eine Weitergabe oder Weiterveräußerung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung (Care)

Der Care-Vertrag (laufende Betreuung) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Seiten monatlich zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

Im Care-Paket enthaltene Supportstunden gelten je Kalendermonat; nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende und werden weder übertragen noch erstattet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei Monatsentgelten in Zahlungsverzug gerät.


§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich. Der Auftragnehmer ist bereit, auf Wunsch des Auftraggebers eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abzuschließen.

Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.


§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies auf Weisung des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, bevor mit der Verarbeitung begonnen wird.


§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.